Nach wie vor gilt in Baden-Württemberg die Alarmstufe I.
Für Ihren Friseurbesuch gilt ab 28.01.2022 in der Alarmstufe I und II" die 3G-Regel. Das heißt - Ungeimpfte müssen keinen negativen PCR-Test mehr vorlegen, es reicht ein negatives Ergebnis eines Antigen-Schnelltests. Käme erneut die "Alarmstufe II" so würde auch dann die 3G-Regel gelten.
Ein negativer Antigen-Schnelltest darf nicht älter als 48 Stunden alt sein.
Testpflicht für:
In Innenbereichen mit Maskenpflicht sollen Personen ab 18 Jahren eine FFP2 oder vergleichbare Maske tragen – beispielsweise KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken. Sowohl für Kunden als auch für Beschäftigte gilt die Maskenpflicht.
Wir tun alles dafür, um unseren Kunden und Kundinnen unsere Dienstleistungen auch in dieser herausfordernden Situation sicher anbieten zu können. Wir sind für Sie da: haben Sie Fragen zu Ihrem Termin, rufen Sie uns an wir geben Ihnen gerne Auskunft. Unsere Mitarbeiter in den Salons in Reutlingen und Tübingen sind weiterhin von Montag bis Samstag für Sie da.
In unseren Friseursalons sind Sie in sicheren Händen. Selbstverständlich haben wir ein starkes Hygienekonzept sowie Sicherheitsmaßnahmen für Ihren sicheren Besuch bei uns etabliert.
Unsere Friseursalons sind somit auch in diesen besonderen Zeiten ein sicherer Raum, um Sie und Ihre Haare wieder erstrahlen zu lassen. Als Kundin und Kunde können Sie sich gut aufgehoben fühlen und ganz beruhigt Ihren Aufenthalt bei uns genießen.
Wir danken für Ihr Verständnis und freuen uns auf Ihren Besuch!
Telefonische Terminreservierung
Salon Reutlingen Karlstraße, T. 07121 33 72 43
Salon Tübingen Belthlestraße, T. 07071 4 26 88
Liebe Kundinnen und liebe Kunden, fühlen sie sich ganz herzlich umarmt! Wir danken für ihre Besuche und ihr Verständnis und schätzen sie sehr. Wir freuen uns sehr, sie hoffentlich bald in unseren Salons zu begrüßen, denn bei uns, sind SIE SICHER!
Herzlichst Katja & Roberto Laraia sowie das gesamte Laraia Hairlive Team aus Reutlingen und Tübingen.